Begleitendes Fahren ab 17 Jahren
Ab 17 Jahren schon Auto fahren, bei uns ist es möglich


Am 01. Januar 2008 wurde auch in Baden-Württemberg das begleitende Fahren ab 17 Jahren eingeführt. Mit der Ausbildung sollte etwa mit 16 ½ Jahren begonnen werden.

     • Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein
     • Sie dürfen maximal 3 Punkte in Flensburg haben (bei Antragsabgabe)
     • Sie müssen mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein

Weitere Informationen finde sie unter folgendem Link:


www.fahrlehrerverband-bw.de